FAQ
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf einige Fragen, die in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie häufig gestellt werden. Wir freuen uns Ihre verbleibenden Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch ausführlich zu beantworten.
Unsere Praxis KONTUR befindet sind in der Haifa-Allee 18 im schönen Mainz am Rhein. Über einen Aufzug erreichen Sie uns barrierefrei im obersten Stockwerk.
Wir arbeiten ausschließlich mit Terminen. So können wir Wartezeiten minimieren und uns die Zeit nehmen, die wir für den einzelnen Patienten benötigen. Termine können Sie während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder jederzeit online vereinbaren.
Dies ist für ein erstes Kennenlernen gerne jederzeit nach Terminvereinbarung möglich. Für die finale Behandlungs- oder Operationsplanung ist jedoch meistens ein persönlicher Termin in unserer Praxis sinnvoll.
Selbstverständlich dürfen Sie eine vertraute Begleitperson mitbringen. Auch Ihre Kinder sind bei uns herzlich willkommen, jedoch empfehlen wir ohne Kinder zur ersten Beratung zu erscheinen. So können Sie sich komplett auf unser Gespräch konzentrieren und alle Fragen in Ruhe stellen.
Ja, im Rahmen des Beratungsgespräches ist es möglich Ihnen Vorher/Nachher-Bilder von unseren Eingriffen zu zeigen. Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist es jedoch verboten bei plastisch-chirurgischen Eingriffen mit Vorher/Nachher-Fotos zu werben und diese im Internet zu veröffentlichen.
Unsere Behandlungen und Operationen werden grundsätzlich immer nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation kann ein Kostenübernahmeantrag zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenkasse gestellt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne in unserem ersten Beratungsgespräch. Kostenübernahmen durch gesetzliche Versicherungen sind in unserer Privatpraxis nicht möglich.
Sie erhalten jederzeit die Möglichkeit einen zweiten, kostenfreien Beratungstermin wahrzunehmen sollten noch Fragen bestehen. Sobald Sie sich für eine Behandlung oder Operation entschieden haben, können Sie mit den Mitarbeiterinnen der Praxis einen für Sie geeigneten Termin vereinbaren.
Wir informieren Sie je nach geplanter Maßnahme stets individuell. Allgemein sollten Sie darauf achten, 14 Tage vor einem Eingriff keine blutverdünnenden Medikamente einzunehmen. Falls der Eingriff in Vollnarkose durchgeführt wird, sollten Sie nüchtern zur Operation erscheinen (d.h. nicht essen, nicht trinken, nicht rauchen). Bei einem Eingriff unter lokaler Betäubung dürfen Sie eine leichte Mahlzeit einnehmen. Am Tag der Operation sollten Sie auf Make-up und Hautcreme verzichten sowie keinen Schmuck oder Nagellack tragen.
Wir verfügen in unserer Praxis über einen voll ausgestatteten Eingriffsraum. Hier finden alle Operationen statt, die in Lokalanästhesie und / oder Dämmerschlaf durchgeführt werden können. Sollte eine Vollnarkose notwendig sein, freuen wir uns über die Möglichkeit, in einem nahegelegenen modernen OP-Zentrum operieren zu dürfen. Ein hochqualifiziertes Narkose-Team steht Ihnen hier gerne zur Verfügung und Sie werden professionell betreut. In beiden Fällen ist es uns wichtig, auf höchste Qualität und Sicherheit für unsere Patienten zu achten. Seien Sie sicher, dass wir bestens auf Sie vorbereitet sind.
Nach größeren Eingriffen oder auf persönlichen Wunsch ist eine Übernachtung selbstverständlich möglich. Bei Bedarf und zu den Visiten sind wir innerhalb weniger Minuten bei Ihnen vor Ort.
Nach ambulanten Eingriffen ist in der Regel die Abholung durch eine Begleitperson notwendig. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
Wir sind in dringenden Fällen rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sie erhalten bei der Entlassung eine Telefonnummer für den Notfall.
Es gibt verschiedene Finanzierungs- und Kreditinstitute, die sich auf medizinische Leistungen spezialisiert haben und solche finanzieren. Auf Wunsch können wir Sie gerne diesbezüglich beraten und informieren.
Wir empfehlen unseren Patienten vor einer ästhetisch motivierten Operation eine Folgekostenversicherung abzuschließen. Diese sichert Sie für den Fall ab, dass sich während oder nach dem Eingriff Komplikationen ergeben, die einer medizinischen Versorgung bedürfen. Denn nach aktueller Gesetzeslage dürfen die Krankenkassen Sie an den entstehenden Kosten für die Nachbehandlung beteiligen (§52 Sozialgesetzbuch). Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis ausführlich zu dieser Thematik.
Sie haben noch Fragen?
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie umfassend und beantworten alle Ihre Fragen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin – telefonisch oder über unsere Online-Terminvereinbarung.
Wir freuen uns auf Sie!